Hinweise:
1. Bei der Herstellung des Zahnschmuckes handelt es sich um reine Handarbeit. Das heißt: mit Ausnahme der Gewichtsangabe können auch innerhalb einer Kategorie minimale Toleranzen unterschiedlicher Ausprägung in Bezug auf Farbe, Reinheit, Form und Größe der Zahnschmuckstücke auftreten.
2. Zahnschmuckstücke mit Fassung für Brillanten, die größer als 0,03 ct. sind, werden als Sonderanfertigung hergestellt und sind daher von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
Jeder Zahnschmuck-Lieferung liegt ein Hinweisblatt für den Zahnarzt bzw. Zahntechniker bei. Darin sind alle für die Befestigung des Zahnschmucks benötigten Informationen enthalten.