AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsabschluß

Bei mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Bestellung ist der Besteller 14 Tage an sein Vertragsangebot gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Lieferer das Vertragsangebot nicht vorher abgelehnt hat.
Die Angebote des Lieferers sind in allen Teilen freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen erhalten nur Gültigkeit durch schriftliche Bestätigung des Lieferers.

2. Lieferung

Für den Umfang der Lieferung bedarf es keiner schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers.

3. Preise und Zahlung

Die Preise gelten ab Werk. In den Angebotspreisen nicht enthalten sind Kosten für Verpackung und Versand der Ware. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.
Bei Bezahlung von Warenlieferungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt der Lieferer 2% Skonto. Der Gesamtbetrag wird 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

4. Lieferzeit

Lieferzeitangaben erfolgen seitens des Lieferers ohne Verbindlichkeit. Nach Ablauf der Lieferfrist kann der Besteller erst nach dem Ablauf einer weiteren der Lieferfrist entsprechenden Zeitspanne wegen Lieferverzuges vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und können vom Lieferer sofort in Rechnung gestellt werden.
Die Lieferfrist verlängert sich zudem angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
Bei Betriebsstörungen wie z. B. Strom- oder Rohstoffmangel, sowie grundsätzlich allen Fällen höherer Gewalt ist der Lieferer von der Leistung frei. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers entsteht hierdurch nicht.
Sofern für die Ausführung der Bestellung die Anfertigung oder Beschaffung von Werkzeugen, Hilfsmitteln oder ähnlichem erforderlich ist, werden diese dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt.
Der Versand der Ware erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch für eventuell vereinbarte Frankolieferungen.

5. Gefahrübergang, Entgegennahme

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen z.B. die Versendungskosten übernommen hat.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 7 entgegenzunehmen.Teillieferungen sind zulässig.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme der Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe des Liefergegenstandes verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

7. Haftung für Mängel der Lieferung

Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen mit Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit.
Der Besteller hat die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf offene Mängel zu überprüfen. Wenn der Besteller die Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zur Anzeige bringt, gelten die gelieferten Waren als angenommen und mangelfrei.
Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Insbesondere sind Ansprüche des Bestellers, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Haftung für Nebenpflichten

Sämtliche andere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Lieferers verursacht wurde oder soweit nicht der Lieferer ausnahmsweise eine Eigenschaft zugesichert hat.
Haftungsausschlüsse nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

9. Recht des Bestellers auf Rücktritt

...und sonstige Haftung des Lieferers

Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferers.
Tritt Leistungsverzug des Lieferers ein, und gewährt der Besteller dem in Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

10. Recht des Lieferers auf Rücktritt

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnittes 4 der Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepaßt. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

11. Deutsches Recht

Auf alle aus dem Kaufvertrag resultierenden Streitigkeiten findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Schwäbisch Gmünd.